Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Anders ist es bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und in die Türkei. Für diese Länder müssen Urlauberinnen und Urlauber nach wie vor einen Urlaubskrankenschein beantragen. Dieser ist beim Arbeitgeber oder der jeweiligen Krankenversicherung etwa der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) erhältlich.
Wer in einem Land erkrankt, in dem die EKVK gilt, hat das Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person. Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische zahlen, kann es im Fall des Falles zu unangenehmen Überraschungen kommen. So sind in Deutschland etwa zehn Euro Praxisgebühr pro angefangenes Quartal zu zahlen, während in vielen anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen mit einem weit geringeren Prozentsatz als in Österreich abdecken.
EKVK vor Behandlungsbeginn vorzeigen
Um sicherzugehen, dass die Behandlung über die EKVK abgerechnet wird, sollte die blaue Rückseite der e-card gleich vor Beginn der Behandlung vorgewiesen werden. Sollten Hotelangestellte die Ärztin oder den Arzt rufen, sollten die Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass sie von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt behandelt werden möchten. Gibt es vor Ort keine Vertragsärztin oder keinen Vertragsarzt und erfolgt die Behandlung durch eine Privatärztin bzw. einen Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein. Zurück in Österreich können die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrem Krankenversicherungsträger einreichen. Die ausländische Wahlarztrechnung wird in Folge wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.
Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig, erhält die Patientin oder der Patient im Jahr 2012 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 185,30 Euro pro Tag.
Urlauberinnen und Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche Behandlungen vermeiden möchten, sollten aus den genannten Gründen eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die meist wenig Geld kostet. Viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub sind oft aber auch über Zusatzangebote von Kreditkartenfirmen oder Automobilklubs abgedeckt.
Medienkontakt:
Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)
Wienerbergstrasse 15-19
1100 Wien Österreich
Tel: +43 160 12 20
Fax: +43 160 246 13
Vorsorge
Gesundheitsförderung und Prävention (zB Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung, Zahngesundheitsförderung, etc.) Jugendlichenuntersuchung Vorsorgeuntersuchung Zeckenschutzimpfung Krankheit
Ärztliche Hilfe/Wahlarzthilfe Anstaltspflege (Spital) Heilmittel (Medikamente) Heilbehelfe (zB Brille) und Hilfsmittel (zB Rollstuhl) Medizinische Hauskrankenpflege Psychotherapie Medizinische Massahmen der Rehabilitation Krankengeld Reise- und Transportkosten Ärztliche Betreuung im Urlaub (In- und Ausland) Mutterschaft
Medizinische Mutterschaftsleistungen (Sachleistungen) Wochengeld Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Zähne
Zahnbehandlung Zahnersatz und Kieferregulierung
Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) (Firmenporträt) | |
Artikel 'WGKK: e-card schützt auch im Sommerurlaub...' auf Swiss-Press.com |
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