Die Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Wer ist die GVB? Die Gebäudeversicherung Bern besteht seit 1807 und ist ein öffentlich- rechtliches, finanziell selbständiges Unternehmen. Sie wird nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Seit jeher stehen der Risikoausgleich und die Solidarität unter den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern im Zentrum.
Die GVB beschäftigt an ihrem Sitz in Ittigen 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich sind in allen Amtsbezirken 110 Schätzungsexperten und rund 180 weitere Fachleute wie Brandschutz-Sachverständige, Blitzschutzbeauftragte, Feuerwehrinspektoren und -instruktoren im Nebenamt für die GVB tätig.
Wie finanziert sich die GVB? Die Gebäudeversicherung finanziert sich ausschliesslich über die Prämieneinnahmen aller Gebäudeeigentümer im Kanton Bern und über Kapitalerträge. Die Einnahmen dienen der Deckung der Schäden und fliessen in Rückstellungen für Katastrophenfälle. Überschüsse werden – im Sinne der genossenschaftlichen Unternehmensphilosophie – den Versicherten zurückerstattet.
Der Kanton ist finanziell nicht an der GVB beteiligt. Die Gebäudeversicherung verfügt weder über ein Dotationskapital, noch beansprucht sie eine Staatsgarantie. Mit ihrer Tätigkeit belastet die GVB den Kanton und damit auch den Steuerzahler in keiner Weise - im Gegenteil: Im Auftrag des Kantons erfüllt sie wichtige Brandsicherheitsaufgaben und finanziert diese über die Versicherungsprämien.
Dank ausreichender Reserven und Rückstellungen sowie dank Rückversicherung und der Risikogarantie aller kantonalen Gebäudeversicherungen ist eine Insolvenz der GVB auch im grösstmöglichen Katastrophenszenario sehr unwahrscheinlich.
Zum Monopol der GVB Das Gebäudeversicherungsgesetz sieht vor, dass alle im Kanton Bern gelegenen Gebäude bei der GVB zu versichern sind. Die GVB verfügt damit über eine Monopolstellung. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das heutige System überprüft und festgehalten, dass die Monopolsituation der GVB und die Versicherungspflicht im öffentlichen Interesse liegen, rechtlich zulässig sind und sich in der Vergangenheit bewährt haben. Er will deshalb das geltende System - mit Versicherungsmonopol und -pflicht - beibehalten.
Sowohl das Bundesgericht als auch das EU-Recht erachten Monopolanstalten im Bereich der Elementarschadenversicherung unter Umständen wie im Kanton Bern als zulässig.
Falls Sie der Inhaber der Gebäudeversicherung Bern (GVB), 3063 Ittigen sind, können Sie den Firmenzweck ganz einfach ergänzen und so zur Transparenz und Attraktivität Ihres Unternehmens beitragen. Nutzen Sie hierfür den folgenden Link, um Ihre Angaben schnell und unkompliziert zu vervollständigen.
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