Bis Ende der Achtzigerjahre wurde Asbest weit verbreitet eingesetzt. Viele Berufsgruppen kamen mit dem Werkstoff in Kontakt. Asbestfasern können unheilbare Krankheiten auslösen, die oft erst 20, 30, 40 oder mehr Jahre nach der Exposition ausbrechen. Deshalb nehmen die asbestbedingten Todesfälle immer noch zu, obwohl in der Schweiz der Einsatz von Asbest seit 1990 verboten ist. Bisher verzeichnete die Suva 1141 tödlich verlaufende Asbestkrankheiten.
Arbeitsbedingte Asbesterkrankungen gelten in der Schweiz als Berufskrankheit. Wird eine solche Krankheit diagnostiziert und anerkannt, hat die betreffende Person einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung. Ein Gesuch um Prüfung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, kann jederzeit gestellt werden.
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen INAIL und Suva
Damit die früher von Asbest betroffenen Arbeitnehmenden ein solches Gesuch überhaupt stellen können, müssen sie über ihre Rechte informiert sein. Dies ist bei Migrantinnen und Migranten, die in ihr Heimatland zurückgereist sind, nicht immer gewährleistet.
Deshalb haben die Suva, die staatliche italienische Unfallversicherung INAIL und Verbände der italienischen Ärztinnen und Ärzte im Sommer 2009 eine Vereinbarung unterzeichnet. Damit wollen sie sicherstellen, dass Italienerinnen und Italiener, die in der Schweiz gearbeitet haben und dabei allenfalls beruflich Asbest exponiert waren und heute in ihrer Heimat leben, über mögliche Versicherungsansprüche informiert sind. Die Suva übernimmt beispielsweise die Kosten für die Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die Informations- und Sensibilisierungskampagne wird getragen von der Suva, den Gewerkschaften Unia und Syna sowie den italienischen Arbeitnehmerorganisationen (Patronati) ACLI, INAS, INCA und ITAL. Ein neu erstellter Flyer informiert zurückgereiste Migrantinnen und Migranten, aber auch in der Schweiz lebende Angehörige, Bekannte und Freunde und klärt sie über das konkrete Vorgehen bei Verdacht auf eine mögliche asbestbedingte Berufskrankheit auf.
Über 500 Millionen Franken für Asbestbetroffene
Betroffene mit einer in der Schweiz anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit haben Anspruch auf Leistungen der Suva. Allein seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes im Jahr 1984 hat die Suva über 530 Millionen Franken an Versicherungsleistungen ausbezahlt, den Grossteil davon – 400 Millionen Franken – als Hinterlassenenrenten. Die Suva-Statistik verzeichnet seit 1939 bis Ende 2007 insgesamt 2308 asbestbedingte Berufskrankheiten.
Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Berufs und Freizeitunfällen sowie Berufskrankheiten.
Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keinerlei Subventionen. Im Verwaltungsrat der Suva sind die Sozialpartner und der Bund vertreten.
Suva (Firmenporträt) | |
Artikel 'Suva: Informationsoffensive für ehemalige italienische Asbestarbeiter...' auf Swiss-Press.com |
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