Die EKAS hat an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2008 die Richtlinie „Asbest“ (EKAS 6503) verabschiedet. Diese wurde total revidiert und ersetzt die Richtlinie „Spritzasbest“ aus dem Jahre 1991. Die Vorarbeiten wurden in einer Fachkommission im Jahre 2003 gestartet und mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG koordiniert. Die neue EKAS-Richtlinie „Asbest“ betrifft den Schutz aller Arbeitnehmenden, die am Arbeitsplatz einer Gesundheitsgefährdung durch Asbestfasern ausgesetzt sind. Der Geltungsbereich umfasst nicht nur Schutzmassnahmen für den Umgang mit Spritzasbest oder schwachgebundenen asbesthaltigen Materialien, sondern auch den korrekten Umgang mit festgebundenem Asbest, im Untertagbau und wenn an Arbeitsplätzen mit Asbestfaserimmissionen gerechnet werden muss.
Bereits am 2. Juli 2008 hat der Bundesrat die Vorschriften über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz den geänderten Erfordernissen der Praxis angepasst. Die wichtigsten Anpassungen wurden ebenfalls von der EKAS angeregt.
Die neuen Verordnungsbestimmungen treten nun gleichzeitig mit der Richtlinie "Asbest" am 1. Januar 2009 in Kraft.
Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Berufs und Freizeitunfällen sowie Berufskrankheiten.
Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keinerlei Subventionen. Im Verwaltungsrat der Suva sind die Sozialpartner und der Bund vertreten.
Suva (Firmenporträt) | |
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