Wie bei Militär- und Zivildienst besteht ein Taggeldanspruch auf 80 Prozent des gemeldeten Einkommens. Maximal gibt es 196 Franken pro Tag, ein Minimum kennt die Corona- Erwerbsersatzentschädigung nicht. Entscheidend ist das von den Selbständigerwerbenden - vor dem 17. März 2020 - gemeldete Einkommen für das Jahr 2019.
Bei einem Jahreseinkommen von 32'000 Franken erhält ein Selbständigerwerbender, der die Tätigkeit - amtlich angeordnet - aufgeben musste, eine Entschädigung von rund 2000 Franken monatlich. Für März sind es entsprechend 1000 Franken (maximal 15 Bezugstage). Die SVA Zürich startet mit den ersten Auszahlungen am 20. April 2020.
Kontakt:
SVA Zürich
Daniela Aloisi, Leiterin Kommunikation
Telefon 044 448 55 66
Wir sind ein selbständiges öffentlich-rechtliches Dienstleistungsunternehmen und handeln im Auftrag von Bund, Kanton und Gemeinden. Zu unseren Kundinnen und Kunden zählen wir alle Versicherten, die im Kanton Zürich wohnen oder arbeiten, Arbeitgebende, Sozialversicherungspartner und alle anderen internen und externen Kontaktpersonen.
Beratung, Begleitung und Information sind untrennbare Elemente unseres Kerngeschäfts. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit fördern wir als strategischen Faktor für die nachhaltige Sicherung der Sozialwerke.
Im Sinne des Rechts arbeiten wir zum Nutzen unserer Anspruchsgruppen und der Gesellschaft - offen für ihre Anliegen, kompetent, partnerschaftlich, unternehmerisch und engagiert – mit dem Ziel, Perspektiven für alle zu bieten.
SVA Zürich (Firmenporträt) | |
Artikel 'Ein Drittel der 57'000 Selbständigerwerbenden bei der SVA Zürich hofft auf die C...' auf Swiss-Press.com |
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