Swiss Re erhält mit dem Abschluss der Transaktion mit Vita Capital IV Ltd. («Vita IV») im Falle einer signifikanten Erhöhung der Bevölkerungssterblichkeit in den USA oder in Grossbritannien Zahlungen von bis zu 75 Mio. USD. Die Vereinbarung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, der im Jahr der Platzierung beginnt und 2014 endet. Im Gegenzug hat Vita IV im Zusammenhang mit diesem Risiko am Kapitalmarkt Notes begeben, die von Standard & Poor’s mit einem Rating von BB+ bewertet wurden.
Mit dieser Transaktion führt Swiss Re ihre Absicherungsstrategie weiter, welche es dem Unternehmen ermöglicht, extrem erhöhte Sterblichkeitsrisiken in einer kapitaleffizienten Weise zu bewirtschaften. Brian Gray, Chief Underwriting Officer von Swiss Re, sagt: «Die Vita- Transaktion ist ein Mittel zur kapitaleffizienten Bewirtschaftung unserer Exponierung gegenüber extrem erhöhten Sterblichkeitsrisiken. Gleichzeitig befähigt sie uns, dem zunehmenden Bedürfnis unserer Kunden nach Deckung dieses Risikos zu entsprechen und unser Unternehmen für weiteres Wachstum zu positionieren.» Swiss Re Capital Markets agiert für diese Emission als alleiniger Manager und Bookrunner.
Besichert werden die Vita-IV-Notes anfänglich durch von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung begebene Wertpapiere. Für die Risikomodellierung und - analyse war Risk Management Solutions, Inc. verantwortlich. Swiss Re hat bereits zuvor ihre Leben-Risiken verbrieft. So verschaffte sich das Unternehmen im Rahmen der vorhergehenden Vita- Programme mehr als 1,4 Mrd. USD Kapital zur Deckung extremer Sterblichkeitsrisiken.
Auch wenn zurzeit das H1N1-Grippevirus im Zentrum der Medienaufmerksamkeit steht, verlief die Platzierung der Vita-IV-Notes für Swiss Re erfolgreich. Christian Mumenthaler, Leiter der Life & Health Business Group von Swiss Re, erklärt: «Die Transaktion zeigt einmal mehr, dass wir im Markt für Verbriefung von Leben-Risiken weiterhin eine führende Stellung einnehmen.» Die Emission der Vita-IV-Notes erfolgte im Rahmen einer Privatplatzierung gemäss Rule 144A des US Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung («Securities Act»). Die Notes wurden nicht nach dem Securities Act oder einem anderen bundesstaatlichen Gesetz registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, sofern sie nach dem Securities Act oder einem anderen bundesstaatlichen Gesetz nicht von dieser Registrierung freigestellt sind oder das Angebot oder der Verkauf im Rahmen einer Transaktion erfolgt, die dieser Registrierungspflicht nicht unterliegt.




