Swiss Life hat als Hauptaktionärin von AWD die Barabfindung im Rahmen des Squeeze-out- Verfahrens zur Übertragung der ausstehenden Aktien der Minderheitsaktionäre auf Swiss Life gemäss §§ 327a ff. des deutschen Aktiengesetzes (AktG) auf EUR 30,00 je Aktie festgelegt. Das Squeeze-out-Verfahren erlaubt es der Hauptaktionärin, die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung zu übernehmen.
Voraussetzung ist, dass die Hauptaktionärin mindestens 95% der Aktien hält. Swiss Life hält derzeit 96,7% der AWD-Aktien. Bezogen auf die ausstehenden Aktien beläuft sich die Abfindungssumme damit insgesamt auf rund EUR 38 Millionen. Nach erfolgreichem Abschluss des Squeeze-out-Verfahrens wird Swiss Life 100% der Aktien der AWD Holding AG halten und die Dekotierung der Aktie von der Börse veranlassen.
Swiss Life und AWD haben ausserdem einen Gewinnabführungsvertrag vereinbart. Im Rahmen dieses Gewinnabführungsvertrags sind für die Minderheitsaktionäre ein Barabfindungsangebot gemäss § 305 AktG in Höhe von EUR 30,00 oder ein jährlicher Ausgleich gemäss § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 2,34 je Aktie vorgesehen.
Sowohl die Barabfindung für den Squeeze-out als auch das Barabfindungsangebot und der Ausgleich im Rahmen des Gewinnabführungsvertrags basieren auf Bewertungsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. Die Gutachten bewerten AWD mit EUR 1088 Millionen. Dies entspricht einem Wert von EUR 28,14 je Aktie. Dieser Wert liegt über dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate vor dem Tag der Ankündigung der ausserordentlichen Hauptversammlung am 24. November 2008 in Höhe von EUR 27,93 je Aktie. Beim Entscheid, die Abfindung auf EUR 30,00 je Aktie festzulegen, orientierte sich Swiss Life auch am Angebotspreis, der den AWD-Aktionären im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots vom 14. Januar 2008 geboten wurde.
Der Squeeze-out und der Gewinnabführungsvertrag bedürfen jeweils noch der Zustimmung der Hauptversammlung der AWD Holding AG, die am 24. Februar 2009 in Hannover hierüber Beschluss fassen wird.




